Aktiver Verkauf Sie versuchen, Ihr Fahrzeug über einen Automarkt im Internet oder anderweitig aktiv zu verkaufen? Diese Verkaufsvariante ist für Sie um ein Vielfaches arbeitsaufwändiger. Aber Sie gehen diesen Weg, weil Sie sich hierbei einen höheren Verkaufspreis erhoffen. Vielleicht erhalten Sie einige Anrufe oder E-Mails. Sie vereinbaren Besichtigungstermine, die Ihre Interessenten nicht einhalten. Dann kommen doch noch einige zu Ihnen nach Hause. Interessenten, deren Identität Ihnen zweifelhaft ist, denen Sie aber trotzdem mit einem mulmigen Gefühl Ihr Fahrzeug vorführen. Während langwieriger Verhandlungen werden Ihnen "Mängel" an Ihrem Fahrzeug dargelegt, die Ihnen bisher gänzlich unbekannt waren. Nun vergeht Ihnen endgültig der Spaß an der Sache und Sie geben Ihr Fahrzeug ab. Sie hatten sich aber einen besseren Preis erhofft. Doch das war noch nicht alles. Sie haben zwar vertraglich vereinbart, dass Ihr Wagen unverzüglich um- bzw. abgemeldet werden soll. Aber ist das auch geschehen? Offensichtlich nicht, denn Sie erhalten mehrere Verwarnungen und einen Bußgeldbescheid, denen Verkehrsüberschreitungen zugrunde liegen, die Tage oder Wochen nach dem Verkauf begangen worden sind. Nun trifft Post von einem Rechtsanwalt bei Ihnen ein. Er macht Forderungen gegen Sie geltend, da man seinem Mandanten mit "Ihrem Fahrzeug" einen Schaden zugefügt hat. Ihr zuständiges Finanzamt schickt Ihnen einen weiteren Bescheid für die Kfz-Steuer und auch Ihr Haftpflichtversicherer berechnet weiterhin Prämien für die Kraftfahrzeugversicherung. Schließlich konnten Sie bisher noch keine Bescheinigung über eine Abmeldung oder Ummeldung einreichen. Diese Geschichte mag sich etwas überspitzt anhören. Doch tatsächlich sind solche oder ähnliche Fälle schon häufig vorgekommen. Durch eine Geschäftsabwicklung mit uns können Sie all dem leicht vorbeugen:
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