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Inzahlungnahme

Sie planen, Ihr Fahrzeug beim Kauf eines "Neuen" bei Ihrem Händler in Zahlung zu geben?

Dies ist die einfachste und bequemste Variante, sich von Ihrem "Gebrauchten" zu trennen, aber bestimmt nicht die vorteilhafteste.

Ihr Händler wird Ihr Fahrzeug in der Regel fair bewerten. Oft erhalten Sie nach einer genauen Fahrzeugprüfung sogar ein Wertermittlungsgutachten, das den Inzahlungnahmepreis Ihres Händlers dokumentiert. Mit diesem Preis könnten Sie zufrieden sein.

Ihr Händler ist aber bei Inzahlungnahme Ihres "Gebrauchten" kaum bereit, einen Rabatt auf Ihr neues Fahrzeug zu gewähren.

Bei Barzahlung Ihres "Neuen" können Sie hingegen einen hohen Rabatt aushandeln. Sie sparen eine schöne Summe.

  • Bei den meisten Fahrzeugen zahlen auch wir mindestens den Inzahlungnahmepreis Ihres Händlers. Bei bestimmten Modellen können wir diesen sogar deutlich überbieten.
  • Beim Kauf Ihres "Neuen" können Sie Ihrem Händler so die Inzahlungnahme Ihres "Gebrauchten" ersparen.
  • Damit haben Sie beim Fahrzeugkauf beste Verhandlungsmöglichkeiten und können einen hohen Rabatt aushandeln.
Fazit: Mit uns sparen Sie gleich doppelt.

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